• Kilianstr. 5, 96103 Hallstadt

  • Termine [ Mo., Di. Do., Fr. ] nach Vereinbarung

Kommunal-
beratung

klar • verständlich • rechtskonform

Kommunale
H2-Lösungen

Nachhaltige Wasserstofflösungen für Kommunen

Über 21 Jahre
Erfahrung

Seit 2003 kompetenter Ansprechpartner

Zukunft
gestalten

Nachhaltige und umweltfreundliche Beschaffungen

Leistungsfähig
zuverlässig

Als geeignetes Unternehmen für Aus­schrei­bung­en zer­ti­fi­ziert

Rentenberater
bAV

Rentenberater für betriebliche Altersversorgung

public procurement & tender processing

2003 - heute

sind wir für Kommunen der Ansprechpartner für die Beschaffung von Lieferungen und Dienstleistungen und die rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren.

Lösungen

Ob um­fas­sende Lö­sun­g, ope­ra­ti­ve Abwicklung des ge­sam­ten Ver­ga­be­pro­zes­ses oder do­sier­te Unterstützung: es gibt kaum eine Aufgabe, die wir nicht für Sie übernehmen.

Von der Bedarfsermittlung bis zum Auftrag

Alles dreht sich um Recht und Unrecht.
Bei uns dreht sich alles um Sie.


Mehr Effizienz, Rechtssicherheit und Compliance im öffentlichen Einkauf.

Die kontinuierliche Verschärfung rechtlicher Pflichten erschwert es öffentlichen Einkäufern nicht nur, ihre Beschaffungsprozesse effizient und rechtskonform abzuwickeln, sondern auch gleichzeitig personelle Engpässe zu bewältigen. Wir haben exakt die Lösungen, die Ihnen ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz bieten.

Unsere Beratungen stehen für messbare Ergebnisse und nachhaltigen Erfolg. Mit unserer Hilfe agieren Sie stets regelkonform, schützen Ihre Vermögenswerte, stärken die Integrität der öffentlichen Verwaltung und verhindern Reputationsschäden. Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und profitieren Sie von über 21 Jahren Expertise.

Kompetente Beratung für den öffentlichen Sektor

Unsere Kunden


für die Beschaffung von Bau-, Planungs-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen

 

Als Berater für den öffentlichen Sektor unterstützen wir eine Vielzahl unterschiedlicher Institutionen und Organisationen der öffentlichen Hand in ihrer täglichen Arbeit. Ob es um vergaberechtliche Fragestellungen, die Übernahme von Aufgaben als externe Vergabestelle, strategische Beratung komplexer Beschaffungen oder die Optimierung von Verwaltungsprozessen geht – wir stehen unseren Mandanten als zuverlässiger und kompetenter Berater zur Seite, um gemeinsam nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln.
Für Auftraggeber aus den folgenden Sektoren, für die wir bereits tätig waren oder aktuell tätig sind, stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Referenzliste zur Verfügung. Diese ist für öffentliche Auftraggeber auch im AVPQ einsehbar.

Staatliche Auftraggeber

  • Staatsministerien
  • Landesparlamente und Abgeordnetenhäuser
  • Obere Landesgerichte
  • Beschaffungsstellen des Landes

Gebietskörperschaften

  • Länder (Bundesländer)
  • Landkreise
  • Städte (Kreisstädte und kreisfreie Städte)
  • Gemeinden
  • Bezirke
  • Ämter

Öffentliche Unternehmen und Eigenbetriebe

  • Verkehrsbetriebe
  • Stadt- und Gemeindewerke
  • Wasserwerke
  • Kommunale Abfallentsorgungsunternehmen

Öffentliche Einrichtungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Berufsgenossenschaften
  • Deutsche Sozialversicherungsträger
  • Sparkassen und Banken
  • Kirchliche Einrichtungen und Diakonien
  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Universitäten/staatliche Hochschulen
  • Schulverbände
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände
  • Öffentliche Gesundheitseinrichtungen

  • Kommunale Krankenhäuser und Kliniken
  • Universitätskliniken
  • Privatrechtliche Unternehmen in mehrheitlicher oder vollständiger öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

  • Berufsförderungswerke
  • Wohnungsgesellschaften
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaften
  • Privatrechtliche Unternehmen

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Industrie- und SDAX-Unternehmen
  • Börsennotierte Konzerne
  • Immobilienunternehmen
  • Hotels und Gastgewerbe
  • Existenzgründer und Existenzgründerinnen
  • About

    Vergabeberatung

    Projektsteuerung &

    CV Andreas Rebhan

    • Zertifizierung durch die IHK für München und Oberbayern

    • PQ-Stelle: Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.

    Zertifiziertes
    Unternehmen

    für öffentliche Ausschreibungen

    Als zertifiziertes Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen mit über 21 Jahren Erfahrung verfügen wir über umfassende Expertise, um auch Ihre Beschaffungspläne erfolgreich umzusetzen.
    Dabei stehen wir für eine klare Mission, die auf den Grundwerten Vertrauen, Respekt, Qualität und kontinuierliche Verbesserung ruht. Diese Werte sind nicht nur Leitprinzipien, sondern bilden das Fundament für langfristige Beziehungen und passgenaue Beratungen.

    Das Zertifkat gilt als Nach­weis der Fach­kun­de, Leis­tungs­fä­hig­keit, Ge­setzes­treue und Zu­ver­läs­sig­keit und er­leich­tert es öf­fent­li­chen Auf­trag­ge­bern, un­sere Eig­nung fest­zu­stel­len.
    Öf­fent­li­che Auf­trag­ge­ber kön­nen so­mit sicher sein, dass die Fir­ma ANDREAS REBHAN e.K. als Pla­nungs-/ Be­ra­tungs­un­ter­neh­men und Rechts­dienst­leis­ter für öf­fent­liche Auf­trä­ge ge­eig­net ist und kei­ne Aus­schluss­grün­de vorliegen.

    Zum amtlichen Verzeichnis
    Zer­ti­fi­kats­nummer: 09 009 115105

    Leistungen

    Unser Serviceangebot

    Kommunen können eine Vielzahl von Wasserstoffprojekten realisieren, die zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen.

    Durch das Auslagern einzelner Aufgaben des Ausschreibungsprozesses an uns als externe Vergabestelle wird nicht nur dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.

    Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler bedürfen ei­ner sorgfältigen Vorbereitung. Wir un­ter­stüt­zen Sie bei der Pla­nung und Durch­füh­rung der Aus­schrei­bung.

    Die betriebliche Krankenversicherung als Instrument zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit.

    Rund 70 % der kom­munalen Ge­bäu­de sind zu nie­dri­g versichert. Die Folge: Kürzung der Entschädigung und ggf. haftungsrechtliche Konsequenzen.

    Viele Kommunen verfü­gen über Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge, die seit Jah­ren kaum einer Prü­fung un­ter­zo­gen wur­den. Hier schlummert Sparpotenzial.

    Ihr Themengebiet ist nicht dabei?
    Kein Problem.

    Wir möchten sicherstellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Bitte teilen Sie uns mit, zu welchem spezifischen Thema Sie Hilfe benötigen, und wir werden unser Bestes tun, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Anforderungen zu finden.

    Anfrage

    Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung.

    Anteile der bislang in den letzten 21 Jahren durchgeführten Vergabeverfahren:

    EU-weite Verfahren: 68 %

    Nationale Vergaben 32 %

    Darum wir

    Gute Gründe

    Jede Kommune hat einzigartige Anforderungen. Daher ist es uns besonders wichtig, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle.

    Zudem legen wir als zu­kunfts­orien­tier­tes Un­ter­neh­men großen Wert auf ste­tige Wei­ter­bil­dung, da­mit wir als Spe­zialis­ten auch künf­tig an­spruchs­vol­le Pro­jek­te ver­ga­be­rechts­kon­form und im­mer auf dem aktuel­len Stand der fach­li­chen und recht­li­chen Ent­wick­lung für Sie reali­sie­ren kön­nen. Das Fort­bil­dungs­spek­trum reicht von wei­ter­bil­den­den Schulungen bis hin zu mehr­tä­gi­gen Prä­senz­se­mi­na­ren wie bspw. der Lehrgang Fachanwalt für Vergaberecht oder das Seminar Beschaffung von Leistungen der Schülerbeförerung.

    Noch mehr gute Gründe, weshalb die Zusammenarbeit mit uns die richtige Entscheidung ist, lesen Sie

    Maximale Transparenz und Flexibilität

    Honorar- und Vergütungsmodelle

     

    Bei der Wahl des passenden Honorar- und Vergütungsmodells legen wir großen Wert auf Transparenz, Fairness und die individuellen Anforderungen unserer Mandanten. Um flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse einzugehen, bieten wir verschiedene Modelle an: Die minutengenaue Zeitvergütung, die feste Pauschalvergütung sowie die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Jedes dieser Modelle hat seine eigenen Vorteile und wird auf die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Mandats abgestimmt. So gewährleisten wir eine maßgeschneiderte und nachvollziehbare Vergütung, die sowohl für den Mandanten als auch für uns als Dienstleister eine solide Basis für die Zusammenarbeit schafft.

    Zeitvergütung

    Das Vergütungsmodell der Zeitvergütung basiert auf einer minutengenauen Abrechnung und richtet sich nach einem vereinbarten Stundensatz. Dabei werden Beraterleistungen präzise erfasst, sodass Sie nur für die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit bezahlen. Besonders in flexiblen Projektumgebungen ermöglicht die Abrechnung auf Stundenbasis eine direkte Anpassung an den tatsächlichen Arbeitsaufwand. Die minutengenaue Erfassung verhindert zudem Überzahlungen und sorgt für eine faire Abrechnung. So behalten Sie stets den Überblick, die Kosten bleiben transparent und wir schaffen auf diese Weise eine faire Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
    Der Stundensatz variiert je nach rechtlicher Fragestellung, Schwierigkeit der Angelegenheit, Haftungsrisiko, Gegenstandswert, Bedeutung für den Mandanten sowie dem Umfang der Tätigkeit zwischen 156,13 € und 375,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Der jeweilige Stundensatz wird individuell für jedes Mandat festgelegt.

    Pauschalvergütung

    Die Pauschalvergütung bietet eine klare und planbare Kostenstruktur, indem ein fester Betrag für die gesamte Leistung vereinbart wird. Dieses Modell ist besonders vorteilhaft, wenn der Umfang und die Anforderungen eines Projekts im Vorfeld klar definiert sind. Dadurch können Auftraggeber das Budget besser kontrollieren, da keine unerwarteten Zusatzkosten entstehen. Gleichzeitig ermöglicht es eine effiziente Planung und Priorisierung der Aufgaben, da der Fokus auf der termingerechten Erfüllung der vereinbarten Leistung liegt. Für beide Parteien schafft die Pauschalvergütung Sicherheit und Transparenz, da der Preis unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand stabil bleibt.

    Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

    Bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen sind wir verpflichtet, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Diese Form der Abrechnung bietet eine gesetzlich festgelegte und transparente Grundlage für die Vergütung von Rechtsdienstleistungen.
    Wird kein spezielles Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart, so berechnet sich das Honorar nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert) sowie nach der Art und dem Umfang der Tätigkeit (Gebührensatz). Dies schafft Klarheit für Mandanten, da die Kosten bereits im Vorfeld abschätzbar sind und es keine willkürlichen Honorarforderungen gibt. Das RVG sorgt zudem für eine einheitliche Vergütungspraxis, die sowohl kleine als auch komplexere Fälle abdeckt. In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine Honorarvereinbarung getroffen werden, um individuelle Anforderungen zu berücksichtigen.

    Team

    Ein starkes Team

    mit Erfahrung, Leidenschaft und Engagement. Für den gemeinsamen Erfolg und Ihre Zufriedenheit.

    Andreas Rebhan

    Inhaber

    Kathrin Geißler

    Mitarbeiterin Backoffice

    Susanne Haid

    Versicherungsberaterin

    Marco Theis

    Vertrieb

    Thomas Sträßner

    Vertrieb/Kundenakquisition

    Testimonials

    Referenzen

    Join our team.

    Wir brauchen Sie.